Hallo zusammen,
ein Handwerker baute die Dusche auf Podest in einer Badezimmerecke. Zwei Seiten sind Wände, die dritte Seite besteht aus Glas, und vierte Seite ist offen (z.B. zum Vorhang hinhängen). Als Grundlage des verfliesten Dusch-Podests dient eine Wedi-Platte. Der Handwerker hatte die Freiheit, wie er die Dusche genau einrichtet; als Duscharmatur wähle er eine bestimmte aus einigen Vorschlägen von mir. Jetzt ist die Arbeit fertig, und es stellt sich heraus: wenn der Duschkopf nicht genau senkrecht steht, sondern leicht zum Vorhang geneigt ist, fließt das Wasser beim Duschen raus; siehe https://mdayquassar.000webhostapp.co...uschtest_3.mov. Das Gefälle der Duschbodenfliesen schätze ich mit technischen Mitteln, die mir zur Verfügung stehen, auf 0,3% bis 0,4%.
1. Sind diese Mängel ausreichend genug, damit ich die Abnahme verweigern kann?
2. Wenn ja, aufgrund welcher Normen und Richtlinien?
3. Was wäre die beste Nachbesserung, technisch gesehen, und wie bestehe ich darauf rechtlich korrekt?
ein Handwerker baute die Dusche auf Podest in einer Badezimmerecke. Zwei Seiten sind Wände, die dritte Seite besteht aus Glas, und vierte Seite ist offen (z.B. zum Vorhang hinhängen). Als Grundlage des verfliesten Dusch-Podests dient eine Wedi-Platte. Der Handwerker hatte die Freiheit, wie er die Dusche genau einrichtet; als Duscharmatur wähle er eine bestimmte aus einigen Vorschlägen von mir. Jetzt ist die Arbeit fertig, und es stellt sich heraus: wenn der Duschkopf nicht genau senkrecht steht, sondern leicht zum Vorhang geneigt ist, fließt das Wasser beim Duschen raus; siehe https://mdayquassar.000webhostapp.co...uschtest_3.mov. Das Gefälle der Duschbodenfliesen schätze ich mit technischen Mitteln, die mir zur Verfügung stehen, auf 0,3% bis 0,4%.
1. Sind diese Mängel ausreichend genug, damit ich die Abnahme verweigern kann?
2. Wenn ja, aufgrund welcher Normen und Richtlinien?
3. Was wäre die beste Nachbesserung, technisch gesehen, und wie bestehe ich darauf rechtlich korrekt?
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